Freitod - Weblog zum Selbstmord
[mit unsäglich origineller GIF-Animation]
 
Freitag, 15. Oktober 2021


Was ist gut an Sterben?

"Was ist gut an: Sterben?" - Ein Plädoyer für selbstbestimmtes Sterben (Dokumentation des SWR).


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Mittwoch, 23. Juni 2021


Unter Verschluss

Ellen von den Driesch: Unter Verschluss. Eine Geschichte des Suizids in der DDR 1952–1990, Frankfurt: Campus-Verlag, 2021. ISBN 978-3-593-51329-4.


Freitag, 11. Dezember 2020


Österreichs Verfassunsgerichtshof hebt das Verbot der Beihilfe zum Suizid in der aktuellen Form auf

Hier die Pressemeldung des Gerichts mit der zusammenfassenden Überschrift:

"VfGH: Es ist verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten"

Im Einzelnen:

"Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat auf Antrag mehrerer Betroffener, darunter zweier Schwerkranker, jene Bestimmung aufgehoben, die die Hilfeleistung zum Selbstmord unter Strafe stellt:

Die Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet“ in § 78 des Strafgesetzbuches ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung, weil dieser Tatbestand jede Art der Hilfeleistung unter allen Umständen verbietet.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft.

Der erste Tatbestand des § 78 StGB („Verleiten“ zum Suizid) ist hingegen nicht verfassungswidrig.

Die Anfechtung des § 77 StGB (Tötung auf Verlangen) erwies sich als unzulässig und wurde daher zurückgewiesen."

Sodann folgt die Begründung im Einzelnen, u.a. mit dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf ein menschenwürdiges Sterben.

Zur Meldung und Diskussion hierüber derstandard.at, inzwischen auch zu den ablehnenden Stellungnahmen der Ärztekammer und Kirchen - und im Forum mit diesen widersprechenden Diskutanten.


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Montag, 30. November 2020


Semikolon

Semikolon - Eine kleine Geschichte über Suizid.


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Dienstag, 14. Juli 2020


"332 gesicherte Suizide"

"Als die Rote Armee im Mai 1945 in Güstrow in Mecklenburg einrückte, kam es zu einer entsetzlichen Selbstmordwelle."

www.welt.de


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Donnerstag, 18. Juli 2019


Dann drückt er ab.

Er wartet, bis alle im Bett sind, dann geht er zur Bar, setzt sich in einen Sessel und trinkt systematisch in kleinen Schlucken anderthalb Flaschen Whiskey. Als er aufstehen will, stolpert er, reißt einen kleinen Tisch um, die Kristallflaschen fallen zu Boden. Er sieht starr zu, wie sich der dunkle Fleck ausbreitet. Im Keller öffnet er den Waffenschrank, entnimmt eine der Schrotflinten und verläßt das Haus, die Tür lässt er offen stehen. Er geht bis zu der Ulme, die sein Vater zu seiner Geburt gepflanzt hat, setzt sich auf den Boden und lehnt sich mit dem Rücken an den glatten Stamm. Von hier sieht er im Morgenlicht das alte Haus mit der Freitreppe und den weißen Säulen, der Rasen im Rondell ist frisch gemäht, es riecht nach Gras und nach Regen. Sein Vater hatte gesagt, er habe damals ein afrikanisches Goldstück unter die Ulme gelegt, sie werde ihm Glück bringen. Er nimmt den schwarzen Lauf des Gewehrs in den Mund, er ist eigenartig kalt auf der Zunge. Dann drückt er ab.

[aus: Ferdinand von Schirach - Kaffee und Zigaretten]


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Mittwoch, 3. Juli 2019


"Leben und sterben lassen"

ist der recht informative, gleichwohl kurz zusammenfassende Vorbericht von Wolfgang Janisch zur Revisionsverhandlung gegen zwei Ärzte vor dem Bundesgerichtshof (Strafsachen) überschrieben, der hier in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist.

Die Pressemeldung des BGH zur Ausgangslage lautet dazu:

"Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich durch Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten strafbar gemacht zu haben.

Nach den Feststellungen im Urteil des Landgerichts Hamburg litten die beiden miteinander befreundeten, 85 und 81 Jahre alten suizidwilligen Frauen an mehreren nicht lebensbedrohlichen, aber ihre Lebensqualität und persönlichen Handlungsmöglichkeiten zunehmend einschränkenden Krankheiten. Sie wandten sich an einen Sterbehilfeverein, der seine Unterstützung bei ihrer Selbsttötung von der Erstattung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zu ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit abhängig machte. Dieses erstellte der Angeklagte, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der an der Festigkeit und Wohlerwogenheit der Suizid-Wünsche keine Zweifel hatte. Auf Verlangen der beiden Frauen wohnte der Angeklagte ihrer Einnahme der tödlich wirkenden Medikamente bei und unterließ es auf ihren ausdrücklichen Wunsch nach Eintritt ihrer Bewusstlosigkeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Gemäß den Urteilsfeststellungen im Fall des Landgerichts Berlin hatte der Angeklagte als Hausarzt einer Patientin Zugang zu einem Medikament verschafft, nach dessen Einnahme sie verstarb. Die 44-jährige Frau litt seit ihrem sechzehnten Lebensjahr an einer nicht lebensbedrohlichen, aber starke krampfartige Schmerzen verursachenden Erkrankung und hatte den Angeklagten um Hilfe beim Sterben gebeten. Nachdem sie die Medikamente eingenommen hatte, betreute der Angeklagte die Bewusstlose – wie von ihr zuvor gewünscht – während des zweieinhalb Tage dauernden Sterbens. Auf Rettung ihres Lebens gerichtete Hilfe leistete er nicht."

Nun liegt das Ergebnis der Verhandlungen vom 03.07.2019 vor; etwas verkürzt fasst die Süddeutsche Zeitung zusammen:

"Ärzte sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Leipzig entschieden. Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt."

Aus der Pressemeldung des BGH zur Entscheidung lässt sich der Kern der - differenzierenden - Begründung bereits gut entnehmen:

"Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten für ihre im Vorfeld geleisteten Beiträge zu den Suiziden hätte vorausgesetzt, dass die Frauen nicht in der Lage waren, einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu bilden. In beiden Fällen haben die Landgerichte rechtsfehlerfrei keine die Eigenveranwortlichkeit der Suizidentinnen einschränkenden Umstände festgestellt. Deren Sterbewünsche beruhten vielmehr auf einer im Laufe der Zeit entwickelten, bilanzierenden "Lebensmüdigkeit" und waren nicht Ergebnis psychischer Störungen [Hervorh.d.d.V.]

Beide Angeklagte waren nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Suizidentinnen auch nicht zur Rettung ihrer Leben verpflichtet. Der Angeklagte des Hamburger Verfahrens hatte schon nicht die ärztliche Behandlung der beiden sterbewilligen Frauen übernommen, was ihn zu lebensrettenden Maßnahmen hätte verpflichten können. Auch die Erstellung des seitens des Sterbehilfevereins für die Erbringung der Suizidhilfe geforderten Gutachtens sowie die vereinbarte Sterbebegleitung begründeten keine Schutzpflicht für deren Leben. Der Angeklagte im Berliner Verfahren war jedenfalls durch die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der später Verstorbenen von der aufgrund seiner Stellung als behandelnder Hausarzt grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Rettung des Lebens seiner Patientin entbunden.

Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten."


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Mittwoch, 26. Juni 2019


Antidepressiva - erhöhtes Suizidrisiko

"In klinischen Studien begingen Antidepressiva-Patienten rund 2,5 Mal häufiger Suizide beziehungsweise Suizidversuche als solche, die ein wirkungsloses Scheinmedikament (Placebo) bekamen.

Dies zeigt eine Meta-Studie der ZHAW sowie der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Salzburg, welche im renommierten Psychiatrie-Journal Psychotherapy & Psychosomatics publiziert wurde. Die Forschenden vermuten deshalb, dass unerwünschte Medikamentenwirkungen auch in der Realität zusätzliche Suizidversuche verursachen – und fordern die verstärkte Aufklärung über Risiken von Antidepressiva. Da bisherige Forschungsdaten über den Zusammenhang von Antidepressiva und Suizidraten nicht eindeutig waren, analysierten sie die Daten aller von Pharma-Unternehmen gesponserten Antidepressiva-Studien, die zwischen 1987 und 2013 von der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zwecks Marktzulassung für Erwachsene begutachtet wurden."

Quelle: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)

mit dem Link zur genannten Veröffentlichung: "Newer-Generation Antidepressants and Suicide Risk in Randomized Controlled Trials: A Re-Analysis of the FDA Database".

Inzwischen wurde das Ergebnis von APA aufgegriffen und z.B. hier bei derstandard.at verarbeitet - begleitet vom üblichen, fast ängstlichen, jedenfalls aber hochvorsichtigen "möglicherweise", das Kritik an diesem Medikamententypus immer noch regelmäßig begleitet...


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Dienstag, 18. Juni 2019


15-24 -> Anstieg um 51% in 10 Jahren

Besorgniserregende Zahlen zu Suiziden der "Generation Z" (im Alter von 15-24 Jahren) in den USA:

"The overall suicide rate for this age group has risen by 51% over the past decade. This has been accompanied by increased social media use, anxiety, depression and self-inflicted injuries among young adults and teens..."

Stef W. Knight für axios.com mit dem Link zur Studie.

Allerdings wundert mich, dass kein Hinweis auf 13 Reasons Why erfolgt, statt dessen in der Studie offenbar mehrmals der übliche Verweis auf "notwendige weitere Untersuchungen"...


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Donnerstag, 6. Juni 2019


Mit 17

Der Tod einer 17-jährigen Niederländerin verschlägt mir immer noch die Sprache. Sie war psychisch nach mehrfachem Mißbrauch schwer traumatisiert und versuchte sich seit Jahren das Leben zu nehmen. Ín einer "End-of-Life"-Klinik in den Niederlanden starb sie, nachdem sie zuvor legale Sterbehilfe eingefordert hatte. Anderen Abgaben zufolge hungerte sie sich zuhause zu Tode.


Sonntag, 2. Juni 2019


Online-Foren und Beihilfe zum Suizid?

Hart an der Grenze, aber auf welcher Seite? - aufgebrochen am Schicksal von Shawn Shatto in Pennsylvania:

"Online suicide forum encouraged a woman to kill herself, her family claims "

Dominic-Madori Davis für dailydot.com.

Und etwas ausführlicher, auch mit einem Hinweis auf die örtliche Gesetzeslage: Chantalle Edmunds für Mailonline.


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Mittwoch, 29. Mai 2019


Über Depressionen sprechen -

zum Beispiel: Prince William und Danny Rose: "A Royal Team Talk-Tackling Mental Health 2019"

Hier berichtet und besprochen von Jonas Beckenkamp für die Süddeutsche Zeitung.


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Donnerstag, 23. Mai 2019


Politik und ihre Folgen

" "Die Situation auf der Insel Manus ist außer Kontrolle", warnte der iranische Autor und Journalist Behrouz Boochani am Mittwoch über den Kurznachrichtendienst Twitter. Sechs Flüchtlinge hätten bereits versucht, sich im von Australien betriebenen Internierungslager in Papua-Neuguinea das Leben zu nehmen. "Manus wird zum Friedhof", so Boochani, der seit mehreren Jahren in der Anlage lebt.

[...]

Die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter der "Politik der Grausamkeit", wie Kritiker sie nennen. Die Regierung vertritt den Standpunkt, die Praxis der Abschreckung von Nachahmern sei erfolgreich. Sie habe die Boote gestoppt, es würden keine Menschen mehr auf dem Weg nach Australien ertrinken.

Wie viele der oftmals kaum seetüchtigen Schiffe in den Gewässern im Norden des Kontinents von der australischen Marine zur Umkehr gezwungen werden und wie viele Menschen auf dem Rückweg ertrinken, ist jedoch unklar. Die Regierung hat alle entsprechenden Informationen zur Geheimsache erklärt."

Urs Wälterlin für standard.at


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Geklaut beim Salbader
Geklaut beim Salbader

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Das Weblog Freitod definiert schon mit seinem Namen das Thema, das es enthält: Aspekte des Suizids sollen in gesellschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Hinsicht erörtert werden. Freitod ist ein kollaboratives Weblog, das allen registrierten Antville-Usern ermöglicht, sich zu beteiligen, indem sie entweder Einträge verfassen oder Kommentare zu den Einträgen schreiben können. Abgrenzend sei gesagt, dass nicht um Sinn und Daseinsberechtigung des Freitodes diskutiert werden soll und dass es sich auch nicht um ein Selbshilfeforum für Gefährdete oder betroffene Angehörigen handelt.

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