Freitod - Weblog zum Selbstmord
[mit unsäglich origineller GIF-Animation]
 


Foxconn II

"Bei Foxconn in China hat es wieder eine Selbsttötung gegeben. Eine junge Frau war bei psychologischen Tests aufgefallen. Als die 25-Jährige deshalb von einem Aufseher rüde aufgefordert wurde zu kündigen, nahm sie sich das Leben. [...]" (Golem.de).

Zur Vorberichterstattung ("Foxconn I").


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Foxconn-Arbeiter: Selbstmordverzicht

Nach der Suizidwelle unter den Beschäftigten will der Elektronikhersteller Foxconn laut chinesischen Presseberichten mit schriftlichen Selbstmord-Verzichtserklärungen und Netzen auf dem Firmendach weitere Todesstürze verhindern.



Suizidserie bei France Télécom

"In den vergangenen 18 Monaten haben sich nach Gewerkschaftsangaben 23 Beschäftigte das Leben genommen. Zuletzt stürzte sich am Freitag eine 32-Jährige während der Arbeitszeit aus dem Fenster. Arbeitsminister Xavier Darcos will am Dienstag mit Unternehmenschef Didier Lombard über die Selbstmordserie sprechen. Künftig sollen die Betriebsärzte soweit es die Schweigepflicht erlaubt psychisch labile Mitarbeiter melden.

Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass ein Teil der Selbstmorde direkt auf die Arbeitsbedingungen und den Konzernumbau bei France Télécom zurückzuführen ist. In den vergangenen Jahren wurden 22 000 Stellen abgebaut und 7000 Mitarbeiter versetzt." (Die Zeit/dpa)

Ausführlicher: Gesche Wüpper für Die Welt, und vor allem die Ursprungsquelle, das Journal du Dimanche mit dem Ausgangsartikel (jeweils Französisch).


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Selbstmord eines Arbeitnehmers auf eine (unberechtigte) Kündigung hin, u.a.

Die Witwe eines Mannes machte Schadenersatzansprüche gegen dessen Arbeitgeber geltend, der dem Mann zunächst unberechtigt gekündigt, später dann die Kündigung jedoch zurückgenommen und ihn versetzt hatte. Der Mann nahm sich wenige Wochen hierauf das Leben.

Das Bundesarbeitsgericht machte in dieser Entscheidung des 8. Senats vom 24.4.2008 - 8 AZR 347/07 grundlegende Ausführungen zu den Voraussetzungen von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen in solchen Fällen.

Zusammenfassend gehen sie vom allgemeinen Rechtsgrundsatz aus, dass derjenige, der Schadenersatz begehrt, u.a. den Kausalzusammenhang zwischen dem angeblich ursächlichen Verhalten und dem schadensbegründenen Ereignis nachweisen muss.

Im konkreten Fall musste also dargelegt und bewiesen werden, dass der Suizid durch das Verhalten des Arbeitgebers verursacht wurde und dieser Kausalverlauf für ihn hätte erkennbar sein müssen. Das konnte die Witwe nicht, weil eine solche Reaktion weder aufgrund der Kündigung noch aufgrund anderer Umstände des Sachverhalts zu erwarten standen; im Urteil erfolgen dabei umfängliche Ausführungen zum Begriff des "Mobbing": Ab Randnummer 11 werden diejenigen des Landesarbeitsgerichts Thüringen wiedergegeben, ab Randnummer 28 macht das Bundesarbeitsgericht hierzu eigene Ausführungen.


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Sag's mit Worten

und nicht per SMS.


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"Erhängt in der Montagehalle ..."

Fünfter Suizid dieses Jahres im Peugeout-Werk Mülhausen.



Suizid in Unternehmen

"Ein Arbeitsplatz ist immer auch ein Beziehungsplatz" - Bei Renault in Frankreich herrscht nach dem Selbstmord dreier Mitarbeiter Betroffenheit. Im Interview erklärt der Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention die Rolle von Sanierungsprogrammen bei Risikogruppen.


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Geklaut beim Salbader
Geklaut beim Salbader

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Das Weblog Freitod definiert schon mit seinem Namen das Thema, das es enthält: Aspekte des Suizids sollen in gesellschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Hinsicht erörtert werden. Freitod ist ein kollaboratives Weblog, das allen registrierten Antville-Usern ermöglicht, sich zu beteiligen, indem sie entweder Einträge verfassen oder Kommentare zu den Einträgen schreiben können. Abgrenzend sei gesagt, dass nicht um Sinn und Daseinsberechtigung des Freitodes diskutiert werden soll und dass es sich auch nicht um ein Selbshilfeforum für Gefährdete oder betroffene Angehörigen handelt.

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