Freitod - Weblog zum Selbstmord
[mit unsäglich origineller GIF-Animation]
 


Sterbeverfügungsgesetz Österreich

Als Folge der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Aufhebung des Verbots der Sterbehilfe soll in Österreich mit Wirkung ab 01.01.2022 der Sterbehilftekomplex neu geregelt werden; die aktuellen Pläne der türkis-schwarzen Regierung werden hier inhaltlich zusammengefasst von APA/derstandard.at.

Davor bedarf es allerdings noch eines Beschlusses des Parlaments.


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"Leben und sterben lassen"

ist der recht informative, gleichwohl kurz zusammenfassende Vorbericht von Wolfgang Janisch zur Revisionsverhandlung gegen zwei Ärzte vor dem Bundesgerichtshof (Strafsachen) überschrieben, der hier in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist.

Die Pressemeldung des BGH zur Ausgangslage lautet dazu:

"Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich durch Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten strafbar gemacht zu haben.

Nach den Feststellungen im Urteil des Landgerichts Hamburg litten die beiden miteinander befreundeten, 85 und 81 Jahre alten suizidwilligen Frauen an mehreren nicht lebensbedrohlichen, aber ihre Lebensqualität und persönlichen Handlungsmöglichkeiten zunehmend einschränkenden Krankheiten. Sie wandten sich an einen Sterbehilfeverein, der seine Unterstützung bei ihrer Selbsttötung von der Erstattung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zu ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit abhängig machte. Dieses erstellte der Angeklagte, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der an der Festigkeit und Wohlerwogenheit der Suizid-Wünsche keine Zweifel hatte. Auf Verlangen der beiden Frauen wohnte der Angeklagte ihrer Einnahme der tödlich wirkenden Medikamente bei und unterließ es auf ihren ausdrücklichen Wunsch nach Eintritt ihrer Bewusstlosigkeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Gemäß den Urteilsfeststellungen im Fall des Landgerichts Berlin hatte der Angeklagte als Hausarzt einer Patientin Zugang zu einem Medikament verschafft, nach dessen Einnahme sie verstarb. Die 44-jährige Frau litt seit ihrem sechzehnten Lebensjahr an einer nicht lebensbedrohlichen, aber starke krampfartige Schmerzen verursachenden Erkrankung und hatte den Angeklagten um Hilfe beim Sterben gebeten. Nachdem sie die Medikamente eingenommen hatte, betreute der Angeklagte die Bewusstlose – wie von ihr zuvor gewünscht – während des zweieinhalb Tage dauernden Sterbens. Auf Rettung ihres Lebens gerichtete Hilfe leistete er nicht."

Nun liegt das Ergebnis der Verhandlungen vom 03.07.2019 vor; etwas verkürzt fasst die Süddeutsche Zeitung zusammen:

"Ärzte sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Leipzig entschieden. Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt."

Aus der Pressemeldung des BGH zur Entscheidung lässt sich der Kern der - differenzierenden - Begründung bereits gut entnehmen:

"Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten für ihre im Vorfeld geleisteten Beiträge zu den Suiziden hätte vorausgesetzt, dass die Frauen nicht in der Lage waren, einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu bilden. In beiden Fällen haben die Landgerichte rechtsfehlerfrei keine die Eigenveranwortlichkeit der Suizidentinnen einschränkenden Umstände festgestellt. Deren Sterbewünsche beruhten vielmehr auf einer im Laufe der Zeit entwickelten, bilanzierenden "Lebensmüdigkeit" und waren nicht Ergebnis psychischer Störungen [Hervorh.d.d.V.]

Beide Angeklagte waren nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Suizidentinnen auch nicht zur Rettung ihrer Leben verpflichtet. Der Angeklagte des Hamburger Verfahrens hatte schon nicht die ärztliche Behandlung der beiden sterbewilligen Frauen übernommen, was ihn zu lebensrettenden Maßnahmen hätte verpflichten können. Auch die Erstellung des seitens des Sterbehilfevereins für die Erbringung der Suizidhilfe geforderten Gutachtens sowie die vereinbarte Sterbebegleitung begründeten keine Schutzpflicht für deren Leben. Der Angeklagte im Berliner Verfahren war jedenfalls durch die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der später Verstorbenen von der aufgrund seiner Stellung als behandelnder Hausarzt grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Rettung des Lebens seiner Patientin entbunden.

Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten."


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Mit 17

Der Tod einer 17-jährigen Niederländerin verschlägt mir immer noch die Sprache. Sie war psychisch nach mehrfachem Mißbrauch schwer traumatisiert und versuchte sich seit Jahren das Leben zu nehmen. Ín einer "End-of-Life"-Klinik in den Niederlanden starb sie, nachdem sie zuvor legale Sterbehilfe eingefordert hatte. Anderen Abgaben zufolge hungerte sie sich zuhause zu Tode.



Sterbehilfe / Palliativmedizin

Innerhalb der Sendung "Deutschlandfunk - der Tag" zwei ausführliche und empfehlenswerte Interviews (Audio) mit zwei fachkundigen und renommierten Palliativmedizinern über Sterbehilfe. Die eine arbeitet im stationären, der andere im ambulanten Bereich.

Außerdem ein Interview (mp3) mit dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio anläßlich der aktuellen politischen Debatte um die Sterbehilfe. Von Borasio las ich vor Jahren ein kluges und instruktives Buch.


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Sterbehilfe - ja oder nein

"Sterbehilfe: Ja oder Nein?" (mp3) - ein Streitgespräch zwischen Eric Hilgendorf und Uwe Janssens.


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Sarco - die Selbstmordmaschine

Der Sterbehilfe-Aktivist/Guru Philip Nitschke ("Doctor Death"), Gründer von Exit International, tüftelt an einer Selbstmordmaschine, mit der man sich ohne Fremdhilfe aus dem Leben befördern kann. "Der Sarg kann mit einem 3D-Drucker gedruckt werden und verwendet Flüssigstickstoff. Der ist legal erhältlich. Nachdem Sie in der Maschine platzgenommen haben, wird der Stickstoff eingeleitet. Nach etwa eineinhalb Minuten fühlen Sie sich desorientiert – etwa vergleichbar mit ein paar Drinks zu viel – und ein paar Minuten später verlieren Sie das Bewusstsein. Nach etwa fünf Minuten sind Sie tot." Darauf stieß ich durch das Ansinnen des US-Bundesstaaates Oklahoma, als Mechanismus beim Vollzug der Todesstrafe das Ersticken durch Stickoxid (NO2) einzuführen, also das Zeug, mit dem Autos unsere Straßen vollpesten. (Wie ich sah, hat Nitschke diese Idee schon seit vielen Jahren.)


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Ramón Sampedro und "Das Meer in mir."

"Er sprang ins Meer und war fortan querschnittsgelähmt, vom Hals abwärts. Lange stritt Ramón Sampedro vergeblich vor Gericht um das Recht auf Sterbehilfe. Vor 20 Jahren setzte der Spanier seinem Leben ein Ende. [...]

Die entscheidende Aufgabe übernahm Ramona Maneiro am 12. Januar 1998: Vor laufender Kamera rückte sie ihm das Glas mit der in Wasser aufgelösten Zyankali-Mischung samt Strohhalm zurecht. Sampedro, inzwischen 55 Jahre alt, lächelte in die Kamera und sagte: "Wenn ich das trinke, werde ich freiwillig auf meinen rechtmäßigsten und privatesten Besitz verzichtet haben - meinen Körper." Dann trank er das Glas aus. 20 Minuten später war Ramón Sampedro tot..."

Alex Raack zeichnet knapp, aber spannend das Leben von Ramón Sampedro und seinen Versuch der juristischen Durchsetzung eines selbstbestimmten Sterbens für Spiegel-online.de nach, das später verfilmt wurde:




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Marieke Vervoort,

die bekannte belgische Sportlerin, plant Ihren Suizid:

"Die belgische Paralympics-Siegerin Marieke Vervoort will ihr Leben beenden. In einem Interview mit der englischen Tageszeitung The Telegraph sagte die 38-Jährige, die 2012 in London als Handbikerin Gold über 100 Meter und Silber über 200 Meter gewonnen hatte: "Ich habe so starke Schmerzen. Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr leiden..."

sid/red für standard.at über den Hintergrund, die Geschichte und manches mehr....


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Themenabend "Selbstbestimmtes Sterben"

heute im Ersten - Spielfilm und Dokumentation.

Beginnend mit dem Spielfilm "Die letzte Reise":

"Die pensionierte Lehrerin Katharina Krohn blickt auf ein erfülltes Leben zurück. Was vor ihr liegt, möchte die 76-Jährige jedoch nicht mehr erleben. Denn sie leidet schwer unter Arthrose und einer chronischen Lungenerkrankung. In absehbarer Zeit ein Pflegefall zu werden, das will die stolze Dame auf keinen Fall zulassen.

Weil sie es jetzt noch selbst in der Hand hat, plant Katharina, sich mit Unterstützung eines Schweizer Sterbehilfevereins selbst zu töten. Das wollen ihre Töchter unbedingt verhindern..."

Mit Christiane Hörbiger, Suzanne von Borsody, Nina Kronjäger, Burghart Klaussner u.a.


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Chantal Sébire

eine Nachlese:

"Sébire starb zwei Tage nach der Ablehnung ihres Antrags am 19. März 2008 gegen 19:30 Uhr in ihrer Wohnung unter zunächst nicht geklärten Umständen. Die Staatsanwaltschaft Dijon ordnete daraufhin eine Autopsie an. Sie teilte mit, dass Sébire keines natürlichen Todes gestorben sei, sondern sich mit Hilfe starker Barbiturate (Pentobarbital) vermutlich selbst getötet habe. Staatsanwalt Alacchi kündigte weitere Untersuchungen an, um herauszufinden, wie und mit wessen Hilfe Sébire in den Besitz dieses Medikaments gelangt sei. "Ich werde aber den menschlichen Aspekt dieses Falles nicht aus den Augen verlieren", ergänzte er dazu.

Anfang April 2008 verschwanden 15 oder 20 Stücke des im Krankenhaus von Dijon gelagerten versiegelten Beweismaterials spurlos, wobei nie geklärt werden konnte, ob es sich um einen Diebstahl oder Schlamperei handelte. Das im Juni 2008 eröffnete Ermittlungsverfahren wegen aktiver Sterbehilfe wurde im März 2009 ergebnislos eingestellt, da die Staatsanwaltschaft nicht herausfand, wer der in Frage kommenden Personen (verdächtigt wurden ihre Kinder, ihre Haushaltshilfe, ihr Hausarzt, ihr Anwalt und Laborpersonal) Sébire die Barbiturate verschafft hatte."

Wikipedia, Stand 30.08.2017.

Warum? Weil.


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"My Right to Die"

"Assisted suicide, my family, and me." by Kevin Drum (Mother Jones Magazine):

"... Harry's cancer was caught early, and it progressed slowly. By 2007, however, it had taken over his body. When my wife saw him in early 2008, she remarked that he looked like someone in a lot of pain but trying not to show it—despite the fact that he was taking oxycodone, a powerful opiate.

During a career that lasted more than three decades, he had watched all too many of his patients struggle with their final months, and this experience had persuaded him that he would take his own life if he found himself dying of an agonizing and clearly terminal illness. Now he was. Finally, on the evening of January 29, he stumbled and fell during the night, and decided his time had come: He was afraid if he delayed any longer he'd become physically unable to remain in control of his own destiny." ....

Über Sterbehilfe in den USA, ein geschichtlicher Abriss, Kalifornien und mehr...


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Sterbehilfe

Entwicklungen in den Niederlanden und Belgien (2015), zusammengefasst von Franz Patalong für Spiegel-online.de - mit einer Reihe von Diskussionsbeiträgen der Leserschaft.


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"Tod in eigener Verantwortung?"

"In Deutschland wird über das Thema «Sterbehilfe» diskutiert. Die Schweiz ist schon weiter: Hier wird bereits gefordert, den Altersfreitod generell zu liberalisieren... -

ein Nutzer-Essay von "Seifert" aus der Community des schweizerischen der Freitag, auf den es sich im Detail noch zurückzukommen lohnen wird.


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Geklaut beim Salbader
Geklaut beim Salbader

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Das Weblog Freitod definiert schon mit seinem Namen das Thema, das es enthält: Aspekte des Suizids sollen in gesellschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Hinsicht erörtert werden. Freitod ist ein kollaboratives Weblog, das allen registrierten Antville-Usern ermöglicht, sich zu beteiligen, indem sie entweder Einträge verfassen oder Kommentare zu den Einträgen schreiben können. Abgrenzend sei gesagt, dass nicht um Sinn und Daseinsberechtigung des Freitodes diskutiert werden soll und dass es sich auch nicht um ein Selbshilfeforum für Gefährdete oder betroffene Angehörigen handelt.

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