Freitod - Weblog zum Selbstmord [mit unsäglich origineller GIF-Animation] |
"Leben und sterben lassen" Die Pressemeldung des BGH zur Ausgangslage lautet dazu: Nach den Feststellungen im Urteil des Landgerichts Hamburg litten die beiden miteinander befreundeten, 85 und 81 Jahre alten suizidwilligen Frauen an mehreren nicht lebensbedrohlichen, aber ihre Lebensqualität und persönlichen Handlungsmöglichkeiten zunehmend einschränkenden Krankheiten. Sie wandten sich an einen Sterbehilfeverein, der seine Unterstützung bei ihrer Selbsttötung von der Erstattung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zu ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit abhängig machte. Dieses erstellte der Angeklagte, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der an der Festigkeit und Wohlerwogenheit der Suizid-Wünsche keine Zweifel hatte. Auf Verlangen der beiden Frauen wohnte der Angeklagte ihrer Einnahme der tödlich wirkenden Medikamente bei und unterließ es auf ihren ausdrücklichen Wunsch nach Eintritt ihrer Bewusstlosigkeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Gemäß den Urteilsfeststellungen im Fall des Landgerichts Berlin hatte der Angeklagte als Hausarzt einer Patientin Zugang zu einem Medikament verschafft, nach dessen Einnahme sie verstarb. Die 44-jährige Frau litt seit ihrem sechzehnten Lebensjahr an einer nicht lebensbedrohlichen, aber starke krampfartige Schmerzen verursachenden Erkrankung und hatte den Angeklagten um Hilfe beim Sterben gebeten. Nachdem sie die Medikamente eingenommen hatte, betreute der Angeklagte die Bewusstlose – wie von ihr zuvor gewünscht – während des zweieinhalb Tage dauernden Sterbens. Auf Rettung ihres Lebens gerichtete Hilfe leistete er nicht." Nun liegt das Ergebnis der Verhandlungen vom 03.07.2019 vor; etwas verkürzt fasst die Süddeutsche Zeitung zusammen: "Ärzte sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Leipzig entschieden. Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt." Aus der Pressemeldung des BGH zur Entscheidung lässt sich der Kern der - differenzierenden - Begründung bereits gut entnehmen: Beide Angeklagte waren nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Suizidentinnen auch nicht zur Rettung ihrer Leben verpflichtet. Der Angeklagte des Hamburger Verfahrens hatte schon nicht die ärztliche Behandlung der beiden sterbewilligen Frauen übernommen, was ihn zu lebensrettenden Maßnahmen hätte verpflichten können. Auch die Erstellung des seitens des Sterbehilfevereins für die Erbringung der Suizidhilfe geforderten Gutachtens sowie die vereinbarte Sterbebegleitung begründeten keine Schutzpflicht für deren Leben. Der Angeklagte im Berliner Verfahren war jedenfalls durch die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der später Verstorbenen von der aufgrund seiner Stellung als behandelnder Hausarzt grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Rettung des Lebens seiner Patientin entbunden. Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten."
simons,
03.07.19, 13:09 ,
Sterbehilfe
|
Geklaut beim Salbader
Hinweis in eigener Sache Das Weblog Freitod definiert schon mit seinem Namen das Thema, das es enthält: Aspekte des Suizids sollen in gesellschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Hinsicht erörtert werden. Freitod ist ein kollaboratives Weblog, das allen registrierten Antville-Usern ermöglicht, sich zu beteiligen, indem sie entweder Einträge verfassen oder Kommentare zu den Einträgen schreiben können. Abgrenzend sei gesagt, dass nicht um Sinn und Daseinsberechtigung des Freitodes diskutiert werden soll und dass es sich auch nicht um ein Selbshilfeforum für Gefährdete oder betroffene Angehörigen handelt. Suchen Sie Erste Hilfe, ob selbst oder für eine Freundin oder einen Freund dann probieren Sie diesen Link oder diesen Link (Österreich) aus oder diesen pragmatischen Hinweis: "Nur nicht heute."
Online seit 8242Tagen
Zuletzt aktualisiert: 20.05.2024, 20:24 Uhr Amok
Anlass Antidepressiva Belletristik Beteiligung Cartoon und Comic Corona darüber reden Depressionen Drumherum Ehre und Scham Einsamkeit Erweiterter Suizid Es (heute) nicht tun Familiendramen Film Galgenhumor Gewalt Hilfe Hilferufe Hinterbleiben In eigener Sache Klinik Kultur Kunst Kuriosa Literaturhinweise Lyrik Manager Massenselbstmord Menschen Musik off topic Palliativmedizin Personen - historische Persönlichkeiten Prominente Prophylaxe Radio Sagen und Mythen Selbstmordattentate Statistik Statistik, Anlass Sterbehilfe Sterben und Tod Stimmungswechsel Stress und Leistungsdruck Suizid am Arbeitsplatz Suizid im Alter Suizid im Gefängnis Links: Stiftung Deutsche Depressionshilfe Wikipedia "Suizid" Zuletzt geändert
Suicide of Takako Konishi >
Her death was ruled a suicide, but some erroneous media...
by tobi (20.05.24, 20:24)
Entweder oder "Also wollen wir
jetzt einmal festhalten: ein Suizid geschieht entweder geplant oder im...
by Dostoevskij (29.02.24, 09:12)
Künstler in Coronazeiten Das letzte
Mal, als ich Marion (Name geändert) sah, hatte sie ihre...
by simons (19.10.22, 10:56)
Gründe, es nicht zu tun...
"I'm still fighting it, but one reason I decided against...
by simons (17.10.22, 18:57)
Konrad Bayer (1932-1964) "Im Jahr
1964 hielt sich Konrad Bayer des Öfteren bei Padhi Frieberger...
by simons (31.03.22, 09:49)
Zum Schutzbedürfnis von suizidgefährdeten Patienten
und seinen Grenzen Leitsatz eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden: "Bei...
by simons (01.03.22, 13:23)
Bov Bjerg, Serpentinen "Um was
geht es? Er sei ausgewandert, im Jahr 1900. Habe Frau...
by simons (03.02.22, 12:15)
Pandemie & Verschwörung "Wenn du
dich impfen läßt, begehe ich Selbstmord." Veritas, eine Beratungsstelle für...
by Dostoevskij (18.01.22, 19:13)
|